Erklärung zur Barrierefreiheit
Die ZJIE E-COMMERCE SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 und den WCAG 2.1-Richtlinien (Stufe AA) vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die verbleibenden Barrieren zu reduzieren.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
Alternative Texte für Bilder: Einige ältere Bilder und Grafiken verfügen möglicherweise nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Wir sind bestrebt, alle neuen Bilder mit entsprechenden Texten zu versehen und ältere Inhalte schrittweise zu überarbeiten.
PDF-Dokumente: Vereinzelt zum Download angebotene PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Inhalte gerne in einem alternativen Format zur Verfügung.
Inhalte von Drittanbietern: Eingebundene Inhalte oder Applikationen von Drittanbietern (z.B. bestimmte Widgets oder Zahlungsanbieter-Frames) unterliegen nicht vollständig unserem Einfluss und sind möglicherweise nicht gänzlich barrierefrei.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02. Dezember 2025 auf Basis einer Selbsteinschätzung erstellt.
4. Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die folgende E-Mail-Adresse:
E-Mail: support@garvee.de
5. Außergerichtliche Streitbeilegung
Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung über den unter Punkt 4 genannten Kontaktweg keine zufriedenstellende Antwort erhalten, bleiben Ihnen die allgemeinen gesetzlichen Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung unbenommen. Für private Wirtschaftsunternehmen wie uns ist kein spezielles Schlichtungsverfahren im Rahmen des BFSG vorgesehen.